Beerdigung

Das Vorgehen im Todesfall

Ein Todesfall bedeutet eine gewaltige Belastung. Nicht nur den Verlust eines geschätzten Menschen gilt es zu verarbeiten. Auch organisatorisch ist diese Zeit eine Herausforderung. Es ist wichtig zu wissen, an was alles zu denken ist.

Das Vorgehen in einem Todesfall hängt von den Umständen ab. Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Denn der Arzt hat den Tod zu bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann auf dem Bestattungsamt der Politischen Gemeinde bei der Meldung des Todesfalles brauchen. Das Pfarramt hilft, wenn Sie nicht weiter wissen.

Stirbt der Angehörige im Spital, stellt die Spitalverwaltung die nötigen Unterlagen aus, nachdem die Austrittsformalitäten erledigt sind. Dabei erhalten Sie den Totenschein, den Sie als Unterlage bei der Anmeldung der Bestattung beim Bestattungsamt brauchen. Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst.

Das Bestattungsamt der Politischen Gemeinde unterstützt die Hinterbliebenen bei Todesfällen und trifft die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.
Die Internet-Seite des Bestattungsamtes hält weitere Informationen bereit.

Abdankungsfeier

Erkundigen Sie sich beim Pfarramt nach den möglichen freien Terminen für die Abdankungsfeier. So fällt es leichter, die Abdankung mit dem Bestattungsamt zu koordinieren. Beachten Sie, dass das Pfarramt und das Bestattimgsamt nicht auf alle Terminwünsche eingehen können.

Mit dem Seelsorger besprechen Sie die Bestattungsfeier: Wie sollen die Feier und die Bestattung gestaltet werden? Möchten Sie eine Kremation oder eine Erdbestattung? Wann soll das Begräbnis stattfinden? Ausserdem hilft Ihnen der Seelsorger dabei, mit dem Tod eines Angehörigen umgehen zu lernen.

Nicht-Kirchenmitglieder

Der Kirchenaustritt beinhaltet auch den Verzicht auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch des Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die hinterbliebenen Angehörigen des/der Verstorbenen Mitglieder der Kirche sind, muss nach einer angemessenen Lösung gesucht werden. Suchen Sie, wenn sich solche Probleme ergeben, vor allem das Gespräch mit dem Pfarramt.

Kosten

Der Dienst der Kirche und der Gemeinde für die Bestattung wird als öffentliche Aufgabe aus den Steuern bezahlt. Der Orgeldienst bei Gottesdiensten in der Pfarrei ist dabei inbegriffen. Ebenso die gesangliche Begleitung durch den Kirchenchor. Sollten Sie eine andere musikalische Gestaltung wünschen, so sprechen Sie dies bitte mit dem Seelsorger ab. Die entsprechenden Kosten gehen zu Ihren Lasten. Wenn Sie es wünschen, nimmt Ihnen jedes Bestattungsinstitut sehr viele der anstehenden Aufgaben gemäss Ihren Wünschen ab. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie diese Dienstleistungen bezahlen müssen.

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